Oft trifft uns der Tod einer geliebten Person unvorbereitet, dabei ist nichts im Leben so gewiss wie das Sterben. Nun stehen Hinterbliebene vor vielen Formalitäten, von der Beerdigung bis zum Nachlass, inmitten von Gefühlschaos. Verstirbt eine Person, muss der Tod über einen Totenschein von einem Arzt festgestellt werden. Dieser wird benötigt, um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen. Tritt der Trauerfall in einer medizinischen Einrichtung ein, kümmert sich das Personal um die Benachrichtigung. Verstirbt die Person in ihrem Haus, informieren Sie bitte den Hausarzt oder den Ärztlichen Notdienst (Tel.: 116 117).
Im Anschluss stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Verfügung. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam in Ruhe das weitere Vorgehen und helfen Ihnen gegebenenfalls, fehlende Dokumente zu finden.
Folgende Unterlagen benötigen wir zunächst in einem Trauerfall:
- Den Todenschein, der vom Arzt ausgestellt wird
- Die Geburtsurkunde bei ledigen Personen
- Die Heiratsurkunde/ das Familienstammbuch bei verheirateten Personen
- Die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil bei geschiedenen Personen
- Die Sterbeurkunde des Ehepartners bei verwitweten Personen
- Den Personalausweis des Verstorbenen
- Die Chipkarte der jeweiligen Krankenkasse
- Die Rentennummer sowie gegebenenfalls Zusatzrentennummern
Es ist zudem sinnvoll, nach einem Testament, nach Versicherungspolicen oder einem Bestattungsvorsorgevertrag zu suchen.