Die Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird ein menschlicher Leichnam in einem Sarg aus Holz beigesetzt, welcher auf einem Friedhof in ein Grab hinabgelassen wird. Je nach Friedhof stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung. Die Ruhezeit einer Grabstelle, die Belegungsmöglichkeiten und die Preise richten sich nach der regionalen Friedhofssatzung.

Üblicherweise wird die Grabstelle dort erworben, wo die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Auf Wunsch kann sie auch auf einem anderen Friedhof erfolgen. Wenn die Erdbestattung gewählt wurde, wird zunächst die Grabart festgelegt.

Grabarten der Erdbestattung

Das Einzelreihengrab

In einem Einzelreihengrab kann nur eine verstorbene Person beigesetzt werden. Da die Grabstätten der Reihe nach vergeben werden, kann die Lage des Grabs von den Angehörigen nicht gewählt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit wird die Grabstätte wieder aufgelöst. Bei Einzelreihengräbern ist eine Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich.

Das Einzelwahlgrab

In einem Einzelwahlgrab kann ebenfalls nur eine verstorbene Person beigesetzt werden. Hier können besondere Vorstellungen in Bezug auf die Lage, die Größe und die Nutzungsdauer eingebracht werden. Nach Ablauf der Ruhezeit besteht die Möglichkeit die Nutzungsdauer der Grabstätte zu verlängern. Somit beginnt die Ruhezeit erneut, die Grabnutzungsgebühren müssen dann wieder für die volle Zeit entrichtet werden.

Das Doppelwahlgrab

In einem Doppelwahlgrab können zwei verstorbene Personen beigesetzt werden. In Bezug auf persönliche Vorstellungen der Lage, der Größe und die Nutzungsdauer unterscheiden sich Doppelwahlgräber kaum von Einzelwahlgräbern.

Die anonyme Erdbestattung

In einem anonymen Grab wird die verstorbene Person ebenfalls in einem Sarg beigesetzt. Allerdings erhält die Grabstelle keinen Grabstein oder eine sonstige Kennzeichnung. Der Sarg wird anonym auf einer Rasenfläche auf dem Friedhof hinabgelassen. Einige Friedhöfe stellen eine Tafel mit den Namen der Verstorbenen auf. Angehörige begleiten den Sarg zum Grab für gewöhnlich nicht. Im Vorfeld der Beisetzung ist eine Trauerfeier möglich.