Die Feuerbestattung

Eine Feuerbestattung, auch Einäscherung genannt, erfolgt in einem Krematorium. Sie ermöglicht eine Vielzahl von Bestattungsarten. Bei der Feuerbestattung wird die verstorbene Person in einem Sarg eingeäschert. Die Flammen werden zu keiner Zeit direkt auf den Sarg gerichtet, deshalb wird die Einäscherung nicht als Verbrennung bezeichnet. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg stattfinden oder danach bei der Urnenbeisetzung. Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt und dem Bestatter verschlossen übergeben. Dieser füllt die Kapsel in eine vorher ausgewählte Schmuckurne. Klassischerweise wird die Urne in einem Erdgrab unterirdisch beigesetzt. Soll die Urne schließlich auf dem Friedhof beigesetzt werden, wird zunächst eine Grabart festgelegt.

Grabarten der Feuerbestattung

Das Urnenreihengrab

Das Urnenreihengrab unterscheidet sich nicht von dem Einzelreihengrab der Erdbestattung. Auch hier wird die Grabstätte der Reihe nach vom Friedhof zugeteilt. Es darf nur eine verstorbene Person beigesetzt werden, die Ruhezeit lässt sich nicht verlängern.

Das Urnenwahlgrab

Das Urnenwahlgrab unterscheidet sich ebenfalls nicht vom Einzel- beziehungsweide Doppelwahlgrab. Es ist individuell gestaltbar und kann in Bezug auf die Lage, die Größe und die Nutzungsdauer von den Hinterbliebenen ausgewählt werden. Es können mehrere Beisetzungen in einem Urnenwahlgrab vorgenommen werden (Familiengrab). Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist möglich.

Das Kolumbarium

Ein Kolumbarium, auch Urnenwand genannt, ist ein Bauwerk, welches der Aufbewahrung von Urnen dient. Einzelne Nischen in der Wand dienen dazu, die Urne beizusetzen. Ein Kolumbarium ist üblicherweise auf einem Friedhof, an einem Krematorium oder an einer Kirche errichtet. Die Beisetzung ist für eine oder mehrere Urnen möglich und kann in Reihen- und Wahlgräber unterschieden werden. Die Grabstätte wird durch eine Urnenplatte verschlossen. Auf die Platte werden Name, Geburts- und Sterbedatum der beigesetzten Personen eingraviert. Die Urnenwand benötigt keine Grabpflege, denn sie bietet kaum Möglichkeiten der Gestaltung. Die regionale Friedhofsordnung bestimmt auch für das Kolumbarium, wie lange die Ruhezeit besteht. Die Verlängerung der Nutzungsdauer eines Reihengrabs ist auch hier nicht möglich, die eines Wahlgrabs hingegen schon.

Baumgrab

Das Baumgrab als Urnenwahlgab für 2 Urnen. Die Baumbestattung erfreut sich zunehmender Beliebtheit als alternative Bestattungsart. Besonders naturverbundene Menschen entscheiden sich häufig für eine Grabstätte unter einem Baum. Die Nähe und das Einswerden mit der Natur bilden hierbei häufig die ausschlaggebenden Faktoren. Die Baumgrabanlage wird vom Friedhof angelegt und gepflegt. Ein gemeinschaftlicher Platz zur Blumenablage ist jeweils vorhanden. Die Ruhefrist beträgt auch hier 20 Jahre und kann dann jährlich verlängert werden. Die Namentliche Kennzeichnung kann individuell nach ihren eigenen Wünschen durch einen Steinmetzmeister erfolgen.

UGA – Urnengemeinschaftsanlage mit Name

Urnengemeinschaftsanlagen werden von der Friedhofsverwaltung “der Reihe nach” vergeben, sie haben eine Laufzeit von 20 Jahren und können danach nicht verlängert werden. Die Urnen-gemeinschaftsanlage wird vom Friedhof angelegt und gepflegt. Diese wird als Anlage mit 12 Urnen angeboten. Ein gemeinschaftlicher Platz zur Blumenablage ist jeweils vorhanden. Auf einem gemeinschaftlichen Grabstein werden Vor- und Zunamen der Verstorbenen eingraviert. Eine Bestattung ohne Namensgravur (anonym) und eine Umbettung aus dieser Anlage ist nicht möglich. 

UGA – Urnengemeinschaftsanlage anonym

Urnengemeinschaftsanlagen, sie haben eine Laufzeit von 20 Jahren und können danach nicht verlängert werden. Die Urnengemeinschaftsanlage wird vom Friedhof angelegt und gepflegt. Ein gemeinschaftlicher Platz zur Blumenablage ist jeweils vorhanden. Eine Umbettung aus dieser Anlage ist nicht möglich.